In Hamburg müssen sich vier Männer vor Gericht verantworten. Sie sollen gegen das Iran-Embargo verstoßen haben. Auch andere Unternehmer sind einfallsreich, wenn es darum geht, das Handelsverbot zu umgehen.
In viele Länder wäre der Export von Spezialventilen aus deutscher Produktion weitgehend problemlos gewesen. Doch die Ausfuhr in den Iran ist verboten. Die Unternehmer Kianzad Ka., Gholamali Ka. und Hamid Kh. sowie Rudolf M. sollen wissentlich gegen das Iran-Embargo verstoßen haben. Dafür müssen sie sich ab diesem Mittwoch (24.07.2013) in Hamburg vor Gericht verantworten.
Die Männer sollen an der Lieferung der Ventile aus Deutschland in den Iran mitgewirkt und außerdem weitere Lieferungen aus Indien in den Iran vermittelt haben. Die Spezialteile sollten nach Angaben des Gerichts an ein iranisches Unternehmen gehen, das für den Bau des Schwerwasserreaktors im iranischen Arak zuständig ist. Der Reaktor könnte wiederum zur Produktion von atomwaffenfähigem Plutonium eingesetzt werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen